13 Januari 2022

Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe – Wikipedia

Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe

RechtsformÖffentliche DienstleistungenGründung1928Auflösung1. Januar 1998AuflösungsgrundEuropäische Liberalisierung des FernmeldewesensSitzBernLeitungJean-Noel Rey (Generaldirektor)[1]Mitarbeiterzahl58.431Umsatz1,6 Milliarden FrankenBranchePost, TelekommunikationStand: 1997

Die schweizerische PTT (Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe) war zwischen 1928 und 1. Januar 1998 die staatliche Behörde für den Post-, Telefon-, Telegraf- und Telefaxbetrieb in der Schweiz und Liechtenstein. Der Vorläufer der PTT war die schweizerische Post, die bereits 1847 während des Sonderbundskriegs gegründet wurde. Mit dem Inkrafttreten der Verfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Jahr 1848 wurde die Post unter staatliche Aufsicht gestellt und in die Eidgenössische Post umgewandelt. Gegen Mitte der 1880er Jahre wandte sich die Eidgenössische Post dem Aufbau eines Telefonnetzes unter Alexander Graham Bells System zu. In den 1920er Jahren wurden Unternehmungen unternommen, um die damaligen Post- und Telegrafen-Direktionen zu vereinen. Diese gelangen 1928 mit der Gründung der PTT.Im zweiten wie auch im Ersten Weltkrieg war die PTT intensiv damit beschäftigt, Interniertenpost zu zustellen. Im Laufe der europäischen Liberalisierung des Fernmeldewesens wurden die PTT per 1. Januar 1998 aufgelöst und ihre Aufgaben der Schweizerischen Post und der Swisscom übertragen.

PTT-Signete von 1938 (unten) und 1988 (oben)Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Postwesen in der Helvetischen Republik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1798 brach die Alte Eidgenossenschaft unter dem militärischen und politischen Druck Frankreichs zusammen. Die Helvetische Republik[2] ersetzte ab 12. April 1798 als Zentralstaat das lose Gebilde der 13 Kantone mit ihren zugewandten Orten. Der merkantilistischen Logik gehorchend, sollte das Postwesen nur noch vom Zentralstaat kontrolliert werden.[3] Einen ersten Anlauf zur Zentralisierung der kantonalen Postunternehmen machte nicht etwa der Grosse Rat (heute: Nationalrat), sondern das Direktorium in Aarau (Regierung, heute: Bundesrat in Bern) mit dem Postdienst-Kleiderreglement vom 5. Mai 1798. Die juristische Grundlage, das Postregal, erhielt erst ab 1. September 1798 durch den Grossen Rat und den Senat (heute: Ständerat) Gesetzeskraft.[4] Organisatorisch nahm die Helvetische Post mit dem Gesetz über die Einrichtung einer «Regiepostverwaltung» und Festlegung einheitlicher Posttaxen ab 16. November 1798 Form an. Problematisch erwies sich die örtliche Festlegung der postalischen Zentralverwaltung. Denn 1798 war kein fester Regierungssitz der Republik beschlossen. Im Turnus sollte die Hauptstadt zwischen Aarau, Luzern, Basel, Zürich und Bern wechseln.[5]

Die Zentralisierung der Post sah die Schaffung von fünf Postkreisen vor. Der erste Postkreis war Basel. Der zweite Postkreis Zürich umfasste die Regionen Zürich, Baden, Aargau, Graubünden, Glarus, Waldstätten, Bellinzona und Lugano. St. Gallen mit den Kantonen Säntis und Linth war der dritte Postkreis. Auf den vierten Postkreis Schaffhausen, den selbigen Kanton umfassend, folgte der fünfte Postkreis Bern mit den Gebieten Bern, Oberland, Léman, Freiburg, Solothurn und Wallis. Der Kanton Wallis war allerdings ab 1802 durch die Abtrennung von der Helvetischen Republik kurzzeitig eine eigene Republik.[5]

Infolge innerer Unruhen durch föderalistisch gesinnte Aufständische («Stecklikrieg»[6]) im Sommer 1802 war der Helvetischen Republik nur eine kurze Dauer beschert. General und Erster Konsul Bonaparte – ab 1804 Kaiser Napoleon – intervenierte 1802 und liess durch die Mediationsakte die kantonale Souveränität wiederherstellen.[7] Während der Mediationszeit (1803–1815) wandelte sich der Zentralstaat zum losen Staatenbund von 19 Kantonen (ohne Genf, Wallis, Neuenburg, Bistum Basel und Biel). Die Zentralgewalt beschränkte sich auf ein Minimum und ein Landammann der Schweiz ersetzte das Direktorium der Helvetischen Republik. Die Vertreter der Kantone beschlossen an der wieder eingeführten Tagsatzung in Freiburg 1803 als direkte Folge die Auflösung der Zentralpostverwaltung per 10. September 1803.[8]

Der Bundesvertrag vom 7. August 1815 ersetzte die Mediationsakte[9] von 1803, jedoch blieb die wiedererlangte kantonale Postsouveränität bis zur Gründung des Bundesstaates erhalten.[8]Vom Staatenbund zum Bundesstaat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Postbriefkasten, 1880 (Museum für Kommunikation, Bern)

Die schweizerische Post entstand nach dem Sonderbundskrieg (1847) im Zuge der Gründung des Schweizer Bundesstaates von 1848, dessen Verfassung am 12. September 1848 in Kraft trat. Die vormals 17 kantonalen Postverwaltungen und eine Zentrale sollten gemäss Bundesbeschluss der eidgenössischen Räte vom 28. November 1848 unter dem Dach des Post- und Baudepartementes (heute: UVEK) unter Aufsicht des Schweizer Bundesrates vereinigt werden.[10] Mit den Gesetzen über das Postregal[11] und die Postorganisation vom 4. Juni 1849 nahm die Eidgenössische Post Konturen an.[10] Die Übernahme durch den Bund war für den 1. Januar 1849 festgesetzt, erfolgte allerdings erst am 1. Oktober 1849 mit dem Inkrafttreten des einheitlichen Tarifgesetzes.[12][13] Der Basler Benedikt La Roche Stehelin bekleidete das Amt des Generaldirektors der Eidgenössischen Post.[14][15][16] Die politische Oberaufsicht lag beim St. Galler Bundesrat Wilhelm Matthias Naeff. Aus den 18 eidgenössischen Postkreisen entstanden damals deren elf. Diese Einteilung hatte bis 1911 bestand und wurde nur geringfügig durch den Wechsel des Kantons Zug vom Postkreis Zürich in den Postkreis Luzern geändert. Die Kreispostdirektionen ersetzten die Kantonalpostdirektionen. Der Gesamtpersonalbestand betrug ein Jahr nach dem Aufbau der Organisation 2'803 Personen.[17][18]

Mit der ersten Totalrevision der Bundesverfassung vom 29. Mai 1874 befreite die Bundesversammlung den Bund von der Pflicht der finanziellen Postregalentschädigung an die Kantone. Zudem erhielt der Art. 36 in der Verfassung eine Ergänzung bezüglich des Telegrafenwesens. Fortan war nicht nur das Post-, sondern auch das Telegrafenwesen auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft reine Bundessache. Der Ertrag der "Post und Telegraphenverwaltung" floss in die eidgenössische Staatskasse.[19][20]

Die Gründung des Weltpostvereins mit der Schweiz als Gründungsmitglied fiel ebenfalls ins Jahr 1874.[19][21]Aufbau loser Telefonnetze[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Pionier auf dem Gebiet der Telefonie war das Deutsche Reich. Die schweizerische Telegraphendirektion, das Reich zum Vorbild nehmend, bestellte 1877 erste Telefongeräte der Firma Siemens & Halske. Im Dezember 1877 erfolgten Versuchsbetriebe zwischen Bern, Thun und Interlaken sowie in Bellinzona. Private Konzessionen erteilte die Telegrafendirektion trotz Anfrage noch nicht, erlaubte aber im Gegenzug dem kantonalen Innendepartement des Kantons Waadt die telefonische Anbindung der psychiatrischen Klinik in Cery. Der schweizerische Bundesrat unterstellte 1878 das Telefonwesen dem Telegrafenmonopol. Dieser staatsmonopolistische Anspruch der Telegrafendirektion war nicht unumstritten. So richtete der Telefonunternehmer Wilhelm Ehrenberg eine Beschwerde an die schweizerische Bundesversammlung. Die eidgenössischen Räte hielten dennoch am erweiterten Postregal fest.[22]

Wechsel des Postpersonals für die Weiterfahrt nach Splügen bzw. Chiavenna, 1914–1918 (Foto: Walter Mittelholzer)

Für den Netzaufbau war anfänglich die International Bell Telephone Company im Gespräch. Wilhelm Ehrenberg wiederum stellte für die Firma Kuhn & Ehrenberg ein Gesuch auf Bau einer zentralen Telefonstation in Zürich, die mit der Telefonübertragung des eidgenössischen Sängerfestes in Zürich über eine Leitung nach Basel von sich reden machte. Die „Central-Telephon-Station in Zürich“ ging am 2. Oktober 1880 offiziell in Betrieb. Die private Zürcher Telefongesellschaft blieb aber Episode. 1886 übernahm der Bund das Zürcher Netz. In den anderen Schweizer Städten zeichnete die Telegrafendirektion selbst für den Aufbau des Telefonnetzes verantwortlich. Das Post- und Eisenbahndepartement von Bundesrat Simeon Bavier erteile 1880 dazu die Bewilligung. Entscheidend für den Aufbau war die Zahl der Abonnenten. „Während sich in Basel die Telegrafendirektion selbst auf die Suche nach Teilnehmern machte“, halfen in den anderen Städten die privatwirtschaftlichen Gewerbe-, Industrie- oder Bankiervereinigungen im eigenen Interesse bei der Suche nach Abonnementen. So entstanden zuerst in den Städten, dann in grösseren Gemeinden lose Telefonnetze, die erst nach und nach miteinander verbunden wurden.[22]

Verladen der Postsäcke vor dem Feldpostbureau in Delsberg, 1914–18Erster Weltkrieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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